Nichtigkeitsklage
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ein Patent anzugreifen. Zum einen besteht das Einspruchsverfahren und zum anderen kann ein Nichtigkeitsverfahren angestrengt werden. Ein Einspruchsverfahren kann allerdings nur innerhalb von neun Monaten nach Patenterteilung begonnen werden. Danach ist das Nichtigkeitsverfahren das Mittel der Wahl. Ein Nichtigkeitsverfahren kann jederzeit gestartet werden.
Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage
Eine Nichtigkeitsklage ist eine Popularklage, das heißt, dass sie von jedermann eingereicht werden kann. Es wird kein spezielles Interesse benötigt, um eine Nichtigkeitsklage zu beantragen. Es ist sogar zulässig, dass ein Lizenznehmer gegen das von ihm lizenzierte Patent mit einer Nichtigkeitsklage vorgeht. Nur in besonderen Ausnahmefällen, die gegen Treu und Glauben verstoßen, ist eine Nichtigkeitsklage nicht zulässig. Hat beispielsweise jemand sein Patent verkauft und versucht er dann das Patent nichtig zu klagen, ist diese Nichtigkeitsklage nicht zulässig.
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